Verein in Gründung · Bayern
Kinder schützen. Gemeinsam. Auf Augenhöhe.
Wir gründen YAMI Kinderschutz – einen Verein, der gemeinnützig arbeiten soll: für Prävention, Aufklärung und Hilfe für Betroffene. Jedes Mitglied macht uns stärker – ob du aktiv mithilfst oder einfach zeigst: Ich stehe für Kinderschutz.
Eine Initiative von @yami.safety –
rund 10.000 Menschen folgen uns auf Instagram.
Warum dieser Verein?
Kinder sind längst online. Oft dort, wo Erwachsene nicht hinsehen.
- Spiele
- Chats
- Soziale Netzwerke
Kinder bewegen sich heute ganz selbstverständlich in Spielen, Chats und sozialen Netzwerken – in Räumen, in die Erwachsene oft keinen Einblick haben. Genau das nutzen Täter aus.
Bei YAMI Kinderschutz sehen wir jeden Tag, wie groß der Bedarf an Aufklärung und an echter Hilfe ist. Deshalb soll aus unserer Social-Media-Initiative jetzt eine feste, demokratische Organisation werden – eine, die dauerhaft, transparent und gemeinsam handeln kann.
Die Zahlen
Es passiert nicht irgendwo. Es passiert hier.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist kein Problem anderer Länder. Jeder rote Punkt auf dieser Karte steht für 10 Fälle, die die Polizei in Deutschland registriert hat – seit 1993, Jahr für Jahr.
469.573 registrierte Fälle 1993–2025
- 17.126Fälle allein im Jahr 2025
- 47Fälle pro Tag – im Schnitt
- 1–2betroffene Kinder pro Schulklasse – geschätzt
Und das sind nur die Fälle, die der Polizei bekannt werden. Die meisten Taten werden nie angezeigt.
Entworfen und entwickelt von Bünyamin · YAMI Kinderschutzmit den offiziellen Zahlen des Bundeskriminalamts
Quellen: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 1993–2025 · Schätzung pro Schulklasse: Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)
Du brauchst Hilfe oder machst dir Sorgen um ein Kind? Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 – kostenfrei und anonym.
Unsere Ziele
Was wir bewegen wollen.
Unser Satzungsentwurf nennt drei Zwecke. Für sie wollen wir die Gemeinnützigkeit anerkennen lassen:
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung von Erziehung & Bildung
- Hilfe für Opfer von Straftaten
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Prävention & Bildung
Kurse und Workshops für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte – zu Kinderschutz, Gewaltprävention und sicherer Mediennutzung.
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Projekte für Kinder
Freizeit-, Lern- und Begegnungsprojekte, auch gemeinsam mit Schulen, Kitas, Kinderheimen und der Jugendhilfe – inklusive Sachspenden- und Geschenkaktionen.
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Ansprechbar sein
Gespräche, Mentoring und Orientierung für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen.
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Hilfe für Betroffene
Niedrigschwellige Begleitung von Betroffenen sexualisierter und häuslicher Gewalt – und Vermittlung an Beratungsstellen, Jugendämter sowie qualifizierte psychosoziale und anwaltliche Hilfe.
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Vernetzung
Enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und Fachorganisationen – damit Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
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Aufklärung digital
Verständliche Infomaterialien und digitale Angebote für Familien – für mehr Sicherheit im Netz.
Rechtsberatung und therapeutische Hilfe erfolgen ausschließlich durch befugte Fachleute bzw. durch Vermittlung.
So funktioniert der Verein
Eine Stimme. Klare Regeln. Echter Schutz.
Jede Stimme zählt gleich. Und weil ein Kinderschutzverein ein Ziel für Menschen sein kann, die Kindern schaden wollen, schützen klare, offene Regeln den Verein vor Unterwanderung.
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Eine Stimme pro Mitglied
Eine Mitgliedschaft, gleiche Rechte, eine Stimme. Gründungsmitglieder haben keine Sonderrechte – die einzige, offen geregelte Ausnahme ist das Schutzrecht des Initiators.
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Demokratisch gewählt
Die Mitgliederversammlung wählt zwei der drei Vorstandsmitglieder für zwei Jahre, den Vorsitz besetzt der Initiator. Abgewählt werden kann nur aus wichtigem Grund.
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Geschützt vor Unterwanderung
Neue Mitglieder nimmt der gesamte Vorstand gemeinsam auf, abstimmen dürfen sie nach sechs Monaten. Wer wegen Taten gegen Kinder verurteilt ist, kann nicht Mitglied werden.
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Schutzrecht des Initiators
Bünyamin kann Beschlüsse stoppen, die gegen Kinderschutz, Schutzkonzept oder saubere Finanzen verstoßen – eine Dreiviertelmehrheit kann ihn überstimmen. Name und Zweck lassen sich nur mit ihm ändern. Allein unterschreiben kann er nichts, und Geld bekommt er dafür nicht.
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Transparent
Jährlicher Tätigkeitsbericht, Jahresrechnung, unabhängige Kassenprüfung und Vier-Augen-Prinzip bei jeder Zahlung.
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Mit Schutzkonzept
Klare Verhaltensregeln und erweiterte Führungszeugnisse für alle, die direkt mit Kindern arbeiten – und für den Vorstand.
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Mitgliedschaft ab 18
Niemand muss Aufgaben übernehmen oder zu Treffen kommen, abgestimmt wird in der Regel online. Den Beitrag legt die Mitgliederversammlung fest – er kann auch 0 € sein.
1 von 7 Gründungsmitgliedern
Stand der Gründung
Sieben Menschen. Ein Anfang.
Für die Eintragung ins Vereinsregister brauchen wir mindestens sieben Gründungsmitglieder – aus organisatorischen Gründen mit Wohnsitz in Bayern.
Du wohnst woanders? Melde dich trotzdem – als Mitglied oder Unterstützer bist du genauso willkommen.
Gründungsmitglied werdenDie nächsten Schritte
-
Satzungsentwurf
Erledigt -
Gründungsmitglieder finden
Aktuell -
Gründungsversammlung
Als Nächstes -
Eintragung ins Vereinsregister
Danach -
Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Durch das Finanzamt
Wer hat das angestoßen?
Nicht mein Verein – unserer.
„Ich bin Bünyamin, Vater von zwei Kindern. Seit 2026 betreibe ich YAMI Kinderschutz auf Instagram, TikTok und YouTube. Dort klären wir über Gefahren für Kinder im Netz auf und decken Missstände auf.
Der Verein soll nicht „mein“ Verein werden, sondern unserer. Ich sorge nur dafür, dass er immer für Kinderschutz steht.“
Bünyamin EliacikInitiator · Augsburg
- TikTok
- YouTube
- Elternaufklärung
- Recherchen
- Kinderschutz-Karte
Mitmachen
Ich will mitmachen.
Das ist eine unverbindliche Interessensbekundung, noch kein Mitgliedsantrag. Wir melden uns bei dir, sobald die Gründungsversammlung geplant wird.
Niemand muss bei uns etwas leisten. Schon deine Mitgliedschaft hilft – jedes Mitglied gibt dem Kinderschutz mehr Gewicht.
- Gründungsmitglied – mit Wohnsitz in Bayern, bei der Gründungsversammlung dabei.
- Später Mitglied – nach der Eintragung, von überall. Ganz ohne Pflichten: Abgestimmt wird in der Regel online, zu Treffen musst du nicht kommen.
- Unterstützen – mit Wissen, Zeit oder Kontakten, ganz ohne Mitgliedschaft.
Deine Interessensbekundung
Dauert ca. 2 Minuten · Pflichtfelder sind mit * markiert
Danke!
Schön, dass du dabei bist.
Yami freut sich riesig – und wir uns auch. Wir haben deine Interessensbekundung erhalten – eine Bestätigung ist schon unterwegs in dein Postfach. Wir melden uns, sobald die Gründungsversammlung geplant ist.
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Über den Beitrag entscheidet die Mitgliederversammlung – er kann auch 0 € sein. Aufnahmegebühren oder Nachzahlungen gibt es nicht.
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Nein. Niemand muss bei uns Aufgaben übernehmen. Schon dass du Mitglied bist, zeigt: Du stehst für Kinderschutz – und jedes Mitglied gibt dem Verein mehr Gewicht. Wer mitanpacken möchte, ist natürlich herzlich willkommen.
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Nein. Abstimmungen und Mitgliederversammlungen sollen in der Regel online stattfinden, damit alle von überall dabei sein können – und auch abstimmen ist ein Recht, keine Pflicht. Etwa einmal im Jahr planen wir ein größeres Treffen: Wer Lust hat, kommt vorbei, wir würden uns riesig freuen, dich persönlich kennenzulernen. Aber es ist absolut kein Muss.
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Wir melden uns per E-Mail bei dir, sobald die Gründungsversammlung geplant ist. Bis dahin passiert nichts weiter – deine Anmeldung ist unverbindlich.
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Damit die Gründungsversammlung und die ersten Schritte organisatorisch machbar sind. Mitglied werden kann man später von überall.
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Leider versuchen Menschen, die Kindern schaden wollen, gezielt in Kinderschutz-Organisationen zu gelangen – oder Vereine in eine andere Richtung zu lenken und Spenden zweckzuentfremden. Deshalb nimmt bei uns der gesamte Vorstand neue Mitglieder gemeinsam auf, abstimmen darf man nach sechs Monaten, und wer wegen Taten gegen Kinder verurteilt ist, kann nicht Mitglied werden.
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Ja – offen geregelt in § 10 der Satzung. Bünyamin besetzt den Vorsitz und kann Beschlüsse stoppen, die gegen Kinderschutz, Schutzkonzept oder saubere Finanzen verstoßen; eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung kann ihn überstimmen. Name, Zweck und Gemeinnützigkeit lassen sich nur mit seiner Zustimmung ändern. Allein unterschreiben kann er nichts, und Geld bekommt er dafür nicht. So bleibt YAMI immer, wofür es gegründet wird: Kinderschutz.
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Noch nicht. Erst nach der Eintragung ins Vereinsregister und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit nehmen wir Spenden an.
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Nur die Initiatoren der Gründung – und ausschließlich, um mit dir Kontakt aufzunehmen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.